Bis zu 150 Personen

Aktuell sieht die neue Verordnung des Landes NRW vor, dass private Veranstaltungen bis 150 Personen aus privaten, „herausragendem“ Anlass zurzeit ohne Einschränkungen, wie das Tragen einer Maske, Abstand einhalten, etc. erlaubt und durchführbar sind. Wir freuen uns auf eure Anfragen!